1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der elativum GmbH (»elativum«) und dem Auftraggeber, soweit sich aus dem jeweiligen Vertrag nichts anderes ergibt. Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen und finden keine Anwendung, soweit elativum diesen nicht ausdrücklich in Schriftform zustimmt.
2 Vertragsschluss/Vergütung
2.1 elativum erstellt ein Angebot, das unverbindlich und freibleibend ist. Erfolgt eine Auftragserteilung des Auftraggebers, so kann elativum den Auftrag durch Auftragsbestätigung binnen einer Frist von zwei Wochen annehmen. Der Vertragsschluss erfolgt mit Zugang dieser Auftragsbestätigung beim Auftraggeber.
2.2 Die Vergütung für zusätzliche Leistungen (wie Glossarerstellung, DTP, Graphiken, Bilder, Formeln, Tabellen und dergleichen) ist gesondert nach Zeitaufwand zu vereinbaren. Gleiches gilt für zu übersetzende Änderungen eines Textes, reines Korrekturlesen und ähnliche Leistungen.
3 Ausführung
3.1 Alle Leistungen von elativum werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Sofern elativum keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen vom Auftraggeber erhält, werden Leistungen auftragsgerecht und in branchenüblicher Weise erbracht.
3.2 Glossare, Referenzdokumente und Fachterminologie vom Auftraggeber werden berücksichtigt, soweit diese elativum rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden und die gegebene Projektzeit eine Berücksichtigung dieser zulässt.
3.3 lativum behält sich vor, beauftragte Leistungen entweder durch ihre Angestellten oder durch Subunternehmer erbringen zu lassen (vgl. Ziffer 6).
4 Geheimhaltung
4.1 elativum ist bewusst, dass sie im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber von Informationen Kenntnis erlangen kann, die für den Auftraggeber, dessen Auftraggeber bzw. Mandanten vertrauliche Informationen darstellen. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sämtliche Informationen, die
elativum von dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Erbringung von Übersetzungs- und sonstigen Leistungen erhält; sie umfassen insbesondere alle elativum von dem Auftraggeber überlassenen Inhalte, Informationen und Unterlagen, sämtliche Tatsachen, die elativum bei Ausübung oder aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber anvertraut oder bekannt werden, und die Person des Auftraggebers bzw. Mandanten des Auftraggebers.
4.2 elativum verpflichtet sich, (a) alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, (b) diese mit Ausnahme der Angestellten und Subunternehmer von elativum (vgl. Ziffer 6 unten) nicht ohne die Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben und (c) diese zu keinem anderen Zweck zu verwenden als zu dem im jeweiligen Auftrag genannten Zweck. Dies gilt nicht für vertrauliche Informationen, die elativum in gesetzlich zulässiger Weise von Dritten erfahren hat, die offenkundig sind oder die aufgrund und in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung an Dritte weiterzuleiten sind.
4.3 Der Auftraggeber ist sich aber der nicht auszuschließenden Möglichkeit bewusst, dass sich unbefugte Dritte auf elektronischem Wege Zugriff auf die von ihm übermittelten Daten und Informationen verschaffen könnten; ein absoluter Schutz der Daten und Informationen kann daher nicht gewährleistet werden.
4.4 Kommunikation erfolgt in der Regel per Fernmeldeverkehr (Telefon, E-Mail). Liefergegenstände werden grundsätzlich mittels unverschlüsselter E-Mail verschickt, können nach vorheriger Vereinbarung aber auch verschlüsselt, als Hardcopy per Fax oder Kurier geliefert werden. Auf Wunsch des Auftraggebers können auch E-Mails verschlüsselt werden, Korrespondenz per Post erfolgen, Dokumente und Korrespondenz per FTP hoch- und heruntergeladen werden und die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und elativum in einer anderweitigen, im Voraus abgestimmten Weise erfolgen.
5 Personenbezogene Daten
5.1 Der Kunde gewährleistet, dass für sämtliche personenbezogenen Daten, die an elativum weitergegeben werden, entweder eine Einwilligung des Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt (§ 4 Abs. 1 BDSG).
5.2 Der Kunde gewährleistet ferner, dass nur diejenigen personenbezogenen Daten an elativum weitergegeben werden, die zur Auftragsabwicklung im datenschutzrechtlichen Sinne erforderlich sind.
5.3 elativum weist vorsorglich darauf hin, dass es in vielen Fällen nicht im datenschutzrechtlichen Sinne erforderlich ist, im Rahmen eines Übersetzungsauftrags personenbezogene Daten an elativum weiterzugeben.
5.4 Für den Fall, dass eine nicht im datenschutzrechtlichen Sinne erforderliche Weitergabe personenbezogener Daten an elativum erfolgt, stellt der Auftraggeber elativum von jeglichen Schäden frei, die aus oder im Zusammenhang mit der entsprechenden Weitergabe entstehen.
6 Angestellte/Subunternehmer
6.1 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass elativum für die Durchführung von durch den Auftraggeber erteilten Aufträgen Angestellte bzw. Subunternehmer auftragsbedingt hinzuzieht.
6.2 Hiermit stellt elativum sicher, dass sämtliche Angestellten bzw. Subunternehmer ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Zur Klarstellung sind sämtliche Angestellten und Subunternehmer von elativum gemäß branchenüblichen Vertraulichkeitsvereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet.
6.3 Angesichts der in obiger Ziffer 6.2 enthaltenen Sicherstellung erteilt der Auftraggeber elativum hiermit seine Zustimmung, dass elativum für die Durchführung von erteilten Aufträgen ihre Angestellten bzw. Subunternehmer hinzuzieht.
6.4 Eine Kontaktaufnahme zwischen dem Auftraggeber und einem von elativum eingesetzten Angestellten bzw. Subunternehmer ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von elativum zulässig.
7 Liefertermine/Lieferung
Liefertermine gelten nur als zugesichert, wenn sie vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden (E-Mail ist ausreichend) und elativum die erforderlichen Unterlagen und Informationen vereinbarungsgemäß vom Auftraggeber übergeben werden.
8 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt berechtigen elativum, die Lieferungen für die Dauer des Ereignisses auszusetzen; sobald sie hiervon Kenntnis erlangt, benachrichtigt sie den Auftraggeber.
9 Zahlung/Änderungen
9.1 Sofern im Vertrag kein ausdrückliches Fälligkeitsdatum genannt ist, sind Zahlungsforderungen zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
9.2 Bei Verzug steht elativum ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
9.3 Erstreckt sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann elativum dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage aufseiten von elativum verfügbar sein.
9.4 Änderungen oder der komplette Abbruch von bereits erteilten Aufträgen durch den Auftraggeber sind nur bei Vorliegen eines wichtigen Grunds zulässig. In jedem Fall werden elativum mindestens sämtliche bis zum Zeitpunkt dieser Änderungen bzw. dieses Abbruchs entstandenen Kosten ersetzt.
9.5 lle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und alle daraus zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
10 Mängel
10.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung von in dem Liefergegenstand enthaltenen Mängeln; diesen Anspruch muss er unter genauer Angabe des Mangels geltend machen. Dies muss unverzüglich, spätestens innerhalb von vier-zehn Tagen ab Lieferung, schriftlich erfolgen, andernfalls gilt der Liefergegenstand als mangelfrei abgenommen.
10.2 Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, so kann der Auftraggeber seine gesetzlichen Rechte (Minderung und Schadensersatz nach Maßgabe der folgenden Ziffer 11 »Haftungsbeschränkung«) innerhalb einer Verjährungsfrist von einem (1) Jahr ab Lieferung des Liefergegenstands geltend machen.
11Haftungsbeschränkung
11.1 elativum haftet unbeschränkt im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. elativum haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannten Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
11.2 Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet elativum auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt.
11.3 Soweit die Haftung von elativum gemäß dieser Ziffer 11 ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
11.4 Die in obiger Ziffer 10.2 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach dieser Ziffer 11.
12 Rechte des Auftraggebers
12.1 elativum räumt dem Auftraggeber an den durch elativum erbrachten Leistungen ein einfaches Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten bezogen auf den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt aufschiebend bedingt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
12.2 Erheberpersönlichkeitsrechte behält sich elativum ausdrücklich vor.
13 Eigentum an Unterlagen
13.1 Die vom Auftraggeber für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Unterlagen werden nach Fertigstellung unaufgefordert von elativum zurückgegeben.
13.2 Im Zusammenhang mit Anfragen und Aufträgen erhaltene Dateien verbleiben bei elativum.
13.3 Die Löschung dieser Dateien erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
14 Verbindliche Fassung
Die deutschsprachige Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für beide Vertragsparteien verbindlich; etwaige Übersetzungen hiervon dienen ausschließlich Informationszwecken.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bestimmungen im Übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
15.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen elativum und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Lüneburg.
Stand: Januar 2018